Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen. – Step 1 of 2Anmeldung Fachweinreise Chablis und Süd-Champagne 20.10. bis 24. Oktober 2026 Hinweis: Bei Gruppenreisen bitte pro Person ausfüllen. Name der Kontaktperson Reisende 1 *VornameNachnameE-Mail *Straße, Hausnummer (Rechnungsadresse) *PLZ *Stadt *Mobiltelefon *Anmeldung Gesamtzahl der Reisenden *Anzahl der DoppelzimmerAnzahl der EinzelzimmerName Reisende 2VornameNachnameE-Mail-Adresse Reisende 2zusätzliche Mobilnummer eines MitreisendenAn- und Abreise * Ich möchte ab Köln abfahren Ich möchte in Troyes zusteigen Allergien/Unverträglichkeiten, sonstige Anmerkungen: bitte pro Person angeben:Besondere Wünsche / Hinweise *Sollten Sie keine Unverträglichkeiten haben, schreiben Sie “keine” hin.Reiseinfo und Reisepreis: gem. Reisebeschreibung (siehe Anlage pdf), 1.800€ pro Person im DZ, EZ Zuschlag 160€. Transport Köln-Troyes hin-und zurück 150€/P *Ich habe die Reiseinfo gelesenEs wird angeraten eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Reise kann nur im Ganzen gebucht werden. Anzahlung 20 % des Reisepreises bei Bestätigung des Vertragsabschlusses. Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor dem vertraglich vorgesehenen Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden. Die Zahlung ist per Überweisung auf das Konto: Gerhild Burkard Nr. IBAN: DE55370100500973042504, BIC: PBNKDEFF Postbank Köln einzuzahlen. Reiseveranstalter Infos und Anmeldung: Entdeckerweinreisen Hermann Löns Str. 33, 50996 Köln T: +49(0)221-3408446 Mail kontakt@entdeckerweinreisen.deWeiterDSGVO-Einverständnis *Ich willige ein, dass diese Website meine übermittelten und weiterverabreiten kann. Zur Durchführung Ihrer Reise ist es erforderlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten sowie gegebenenfalls weitere buchungsrelevante Angaben) an die jeweils beteiligten Leistungserbringer, insbesondere Hotels, Fluggesellschaften und lokale Dienstleister, weitergeben. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Erbringung der gebuchten Reiseleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.ARB-Einverständnis *Ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an (ARB’s – https://entdeckerweinreisen.de/arb/). Ich bestätige die Buchung und habe das nachfolgende Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor der Buchung zur Kenntnis genommen.Ort/Datum *Name des Buchenden *VornameNachnameFormblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/3202. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Entdeckerweinreisen, Gerhild Burkard, Hermann Löns Str. 33, D-50996 Köln trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt obiges Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäße erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Entdeckerweinreisen, Gerhild Burkard, Hermann Löns Str. 33, D-50996 Köln hat eine Insolvenzabsicherung mit KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH Industriestrasse 4-6 D-61440 Oberursel bei der Zürich Insurance plc. Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt a. Main. 069-71150 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Entdeckerweinreisen, Gerhild Burkard verweigert werden. Ich habe das Schreiben vor Buchung zur Kenntnis genommen, Rücksendung unterschrieben per Post oder Mail an info@entdeckerweinreisen.de. Eine Bestätigung der Reise erfolgt erst nach Erhalt dieses Schreibens. 160€. eines E-Mail-Adresse *Individuelles Captcha * = ZurückAbsenden